3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 26. Februar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 26. Januar 2021 und die Teilnahme an einer Einsprache- /Beschwerdeverhandlung. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 gab den Parteien Gelegenheit, sich zur eingereichten Beschwerde zu äussern und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdeführer reichte am 18. April 2021 zudem eine zusätzliche unaufgeforderte Stellungnahme ein. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.