2. Mit Verfügung vom 26. Januar 2021 trat das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental auf die Einsprache nicht ein. In den Erwägungen führte es aus, da die Einsprache keine Begründung enthalte, weise sie einen unverbesserlichen Mangel auf. Daher sei die Einsprache wirkungslos. 1/5 BVD 110/2021/33