1. Die Beschwerde wird betreffend Widerruf der kleinen Baubewilligung vom 25. August 2017 zur Behandlung an die Gemeinde Ins weitergeleitet. 2. Die Beschwerde wird betreffend baupolizeiliches Verfahren gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 3053.30 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.