Weder im Baugesuch noch in den eingereichten Plänen seien die Holzwand, das seitliche und vertikale Kunstglasstück oder der Holzboden vorgesehen resp. erwähnt worden. Aus dem ursprünglichen Sitzplatz sei nun eine dreiseitig geschlossene Gartenhalle entstanden, die wie ein Resonanzkasten wirke. Zudem habe sich der Beschwerdegegner nicht um eine gute Gesamtwirkung bemüht.