a) Der Beschwerdegegner reichte am 21. Juli 2017 ein Baugesuch ein für die Vergrösserung der Sitzplatzüberdachung auf seiner Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Gemeinde Ins hat das Baugesuch des Beschwerdegegners weder publiziert noch den Nachbarinnen und Nachbarn mitgeteilt, da der Beschwerdegegner seinem Baugesuch die schriftliche Zustimmung der Nachbarn eingereicht hat. In der Folge wurde am 25. August 2017 die kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung gemäss Art. 27 BewD9 erteilt.