a) Angefochten ist eine von der Baupolizeibehörde der Gemeinde Ins erlassene Verfügung, mit welcher sie der Beschwerdeführerin nachträglich eine Kopie der kleinen Baubewilligung vom 25. August 2017 für die Vergrösserung der Sitzplatzüberdachung auf dem Grundstück des Beschwerdegegners (Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. J.________) eröffnet hat. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG7 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit zur Behandlung der Beschwerde zuständig.