Im Wesentlichen bringt sie vor, statt ihre Mutter als Nachbarin hätte sie als Eigentümerin dem Bauvorhaben des Beschwerdegegners zustimmen müssen. Die Gemeinde habe die kleine Baubewilligung ohne Kontrolle der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch erteilt. Die Baute sei nicht gemäss den Bauplänen erstellt worden und der Grenzabstand werde nicht eingehalten. Zudem werde die gute Gesamtwirkung verletzt. Da die kleine Baubewilligung zu Unrecht erteilt worden sei, müsse sie widerrufen werden. Der rechtmässige Zustand sei wiederherzustellen.