Eventualiter 3. Die angefochtene Verfügung vom 27. Januar 2021 sei aufzuheben und die Baupolizeibehörde von Ins anzuweisen, die Rechtmässigkeit der am 6. Mai 2018 als fertiggestellt gemeldeten und im Dezember 2020 vervollständigten Baute an Ort und Stelle unter Anwesenheit der Parteien zu prüfen, bzw. derer Unrechtmässigkeit festzustellen, und anschliessend die Widerherstellung [recte: Wiederherstellung] des rechtmässigen Zustandes zu verfügen; Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen