Weiter hielt sie fest, die Baute befinde sich weniger als 20 cm von ihrer Grundstückgrenze entfernt. Die Gemeinde führte am 7. Januar 2021 im Beisein des Beschwerdegegners einen informellen Augenschein durch. Am 22. Januar 2021 informierte sie die Beschwerdeführerin unter anderem über die am 27. August 2017 erteilte Baubewilligung für die Vergrösserung der Sitzplatzüberdachung und verwies dabei gleichzeitig auf die Zustimmung per Unterschrift der betroffenen Nachbarin Frau D.________ auf dem Formular ZN. Die Beschwerdeführerin teilte dem Gemeinderat am 23. Januar 2021 mit, sie sei seit 2016 Eigentümerin des Grundstücks und habe das Formular nicht unterzeichnet.