2. Mit Schreiben vom 27. Dezember 2020 gelangte die Beschwerdeführerin an die Baubehörde der Gemeinde Ins und zeigte eine illegale Baute auf dem Grundstück des Beschwerdegegners an, die Lärm verursache. Weiter verlangte sie die vollständige Entfernung dieser Baute. Gestützt darauf führte der Gemeindeschreiber einen kurzen Augenschein vor Ort durch und teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 29. Dezember 2020 mit, er habe weder eine illegale Baute im Garten festgestellt noch eine Lärmquelle wahrgenommen und bat die Beschwerdeführerin um genauere Angaben zum Störobjekt.