Das Rechtsamt der BVD stellt der Nachführungsgeometerin oder dem Nachführungsgeometer eine Kopie der Baubewilligung unter Beilage einer Situationsplankopie zu (Art. 37 Abs. 3 BewD). Die Kosten einer allfälligen Nachführung hat die Grundeigentümerschaft zu tragen (Art. 60 Abs. 2 Bst. b KGeolG25). Die Verrechnung der Nachführungskosten erfolgt unter Umständen erst einige Jahre nach Erteilen der Baubewilligung. 6. Kosten Baubewilligungsverfahren: Die folgenden Kosten des Baubewilligungsverfahrens werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt: