- Die Eigentümer und Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Brandschutzmassnahmen eingehalten sind und dass die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren. - Die Fluchtwegpläne und ein Beschrieb zum Verhalten im Brandfall müssen in den Wohnungen, in der den Gästen verständlichen Sprache, angebracht werden. - Die Feuerwehr muss über die Nutzung der Beherbergungsstätte und die mögliche Anzahl beherbergter Gäste informiert werden.