Neue Wohnungstrennwände oder –decken und Türen müssen mindestens mit Feuerwiderstand El 30 erstellt werden. Flucht- und Rettungswege: - Der Flucht- und Rettungsweg aus den Wohnungen via die Wohnungseingangstüren muss jederzeit gewährleistet und frei zugänglich sein. - Die Türen in Fluchtwegen (Wohnungseingangstüren) müssen mit einem Notausgangsverschluss ausgerüstet werden oder bei bestehenden Türen mindestens mit einem Drehknopfzylinder ausgerüstet werden. Löscheinrichtungen: - In jeder Wohnung muss eine Löschdecke bereitgestellt werden.