Verwendung von Baustoffen: - Die BSR 14-15 «Verwendung von Baustoffen» definiert die Anforderungen an das Brandverhalten der Baustoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten insbesondere der Gebäudehülle, des Gebäudeausbaus und der Gebäudetechnik. Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte: - Die einzelnen Wohnungen sind grundsätzlich als separate Brandabschnitte zu erstellen. Neue Wohnungstrennwände oder –decken und Türen müssen mindestens mit Feuerwiderstand El 30 erstellt werden.