4.4 Fachbericht Brandschutz GVB vom 16. November 2020 Qualitätssicherung im Brandschutz - Für das Vorhaben wird die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1 festgelegt. Entsprechend der Brandschutzrichtlinie (BSR) 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» müssen der Fachstelle Brandschutz folgende Dokumente eingereicht werden: Übereinstimmungserklärung Brandschutz. Verwendung von Baustoffen: - Die BSR 14-15 «Verwendung von Baustoffen» definiert die Anforderungen an das Brandverhalten der Baustoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten insbesondere der Gebäudehülle, des Gebäudeausbaus und der Gebäudetechnik.