Vor Schnurgerüstabnahme/vor Baubeginn: - Vor Baubeginn ist das Formular Selbstdeklaration Baukontrolle 1 bei der Gemeindebauverwaltung Hasliberg einzureichen. Vorher darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden (Art. 1a und 3 BauG). Das Formular muss von der für die Selbstdeklaration verantwortlichen Person unterzeichnet werden. - Wer Bau- oder Abbrucharbeiten durchführt, darf Sonderabfälle nicht mit den übrigen Abfällen vermischen und muss die Abfälle, soweit betrieblich möglich auf der Baustelle trennen (Art.