3.2 Das Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, wird angewiesen, die vorangehenden Auflagen a bis f für die beiden Wohnungen im Erdgeschoss des Gebäudes F.________ unter dem Stichwort «qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen» auf dem Grundstück Hasliberg Grundbuchblatt Nr. G.________ auf Parzelle Hasliberg Grundbuchblatt Nr. G.________ als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung anzumerken. Die rechtskräftige Baubewilligung gilt als Rechtsgrundausweis für diese Anmerkung. 4. Weitere Nebenbestimmungen: