die maximale Vermietungsdauer beträgt 14 Nächte. e) Die Nutzung durch die Eigentümerschaft, deren Familienmitglieder sowie deren Freunde und Bekannte, entgeltlich oder unentgeltlich, darf pro Hauptsaison höchstens während drei Wochen stattfinden. f) Die Eigentümerschaft hat gegenüber der Baubewilligungsbehörde alle zwei Jahre unaufgefordert die Einhaltung der Auflagen nachzuweisen.