3.1 Die Bewilligung wird unter folgenden Auflagen erteilt: a) Die beiden Wohnungen im Erdgeschoss des Gebäudes F.________ dürfen – auch nach Nutzungsbeginn – nicht individualisiert ausgestaltet werden. b) Das Betriebskonzept «Zimmer mit Kochgelegenheit 2.0» (undatiert), die branchenübliche Lösung zur Finanzierung von Erneuerungsinvestitionen vom 23 Verordnung vom 17. Mai 2006 über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV; BSG 168.811). 24 Kantonales Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11).