Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als knapp durchschnittlich zu werten, da die Beschwerdeführenden nach dem Schriftenwechsel weitere Unterlagen einzureichen hatten. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 120 000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4000.00 als angemessen. Damit hat das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 4426.45 (Honorar CHF 4000.00, Auslagen CHF 110.00, Mehrwertsteuer CHF 316.45) zu ersetzen. III. Entscheid