d) Zusammenfassend kommt die BVD daher zum Schluss, dass die längerfristige touristische Bewirtschaftung der beiden Wohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs sichergestellt ist. Die Grösse und die Struktur des Betriebs lassen eine professionelle und gewinnbringende Vermarktung zu und sind so konzipiert, dass der Betrieb im Markt längerfristig wettbewerbsfähig bleiben kann. Die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG sind damit erfüllt. 6. Ergebnis, Gesamtentscheid, Kosten