Es deutet nichts darauf hin, dass die Nachfrage für die kurzzeitige Vermietung diese Wohnungen in einer beliebten Tourismusregion nicht vorhanden sein könnte und die beiden Wohnungen im Rahmen des strukturierten Beherbergungsbetriebs damit in langfristiger Hinsicht nicht regelmässig vermietet werden könnten. Zu beachten ist dabei auch, dass die Gefahr einer übermässigen Eigennutzung dieser Wohnungen durch die Beschwerdeführenden als Eigentümerschaft als sehr klein einzuschätzen ist, da diese selber im Dorf wohnen;