Weiter besteht die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung eines Hallenbades in akzeptabler Nähe der beiden Wohnungen. Die Beschwerdeführenden führen mit Verweis auf die Belegungszahlen zudem glaubhaft aus, dass sich solche Wohnungen mit Kochnische besser vermieten lassen als normale Hotelzimmer. Es deutet nichts darauf hin, dass die Nachfrage für die kurzzeitige Vermietung diese Wohnungen in einer beliebten Tourismusregion nicht vorhanden sein könnte und die beiden Wohnungen im Rahmen des strukturierten Beherbergungsbetriebs damit in langfristiger Hinsicht nicht regelmässig vermietet werden könnten.