Insgesamt erfüllt der Betrieb «A.________» damit die Voraussetzungen an die hotelmässigen Dienstleistungen und Infrastrukturen gemäss Art. 4 Bst. a ZWV. Trotz fehlendem eigenem Hallenbad und/oder Wellnessbereich werden hotelmässige Dienstleistungen und Infrastrukturen angeboten, die klar als eigene Leistungen dieses Betriebs wahrgenommen werden. Ein vertraglich gesichertes Kooperationsangebot für die Benutzung einer Sauna in unmittelbarer Nähe ergänzt die vorhandenen hotelmässigen Dienstleistungen und Infrastrukturen. Weiter besteht die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung eines Hallenbades in akzeptabler Nähe der beiden Wohnungen.