Damit wird diese hotelmässige Dienstleistung/Infrastruktur durch einen Kooperationspartner in der Region erbracht, was gemäss den Erläuterungen zur ZWV ausdrücklich als Möglichkeit erwähnt ist. Dass eine solche Kooperation rechtlich dauerhaft gesichert werden müsste, wie dies die Vorinstanz verlangt, ergibt sich weder aus den gesetzlichen Grundlagen noch aus der Rechtsprechung. Die vertragliche Vereinbarung dieser Kooperation reicht aus Sicht der BVD aus. Bei Buchung eines entsprechenden Pauschalangebots des Hotels «A.________»19 ist der Zutritt zu dieser Sauna schliesslich im Angebotspreis enthalten.