Dazu gehört auch das Hallenbad in Meiringen, welches gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Beschwerdeführenden mit Bus und Seilbahn in 15 Minuten zu erreichen ist und von den Gästen gratis benutzt werden kann. Dazu kommt, dass der Betrieb eine vertragliche Kooperation mit dem rund 700 Meter entfernten Hotel B.________ eingehen konnte, welche den Gästen der Wohnungen die Benutzung der dort vorhandenen Sauna ermöglicht (vgl. Beschwerdebeilage 11). Damit wird diese hotelmässige Dienstleistung/Infrastruktur durch einen Kooperationspartner in der Region erbracht, was gemäss den Erläuterungen zur ZWV ausdrücklich als Möglichkeit erwähnt ist.