Von der beispielhaften Aufzählung in den Erläuterungen zur ZWV fehlt es lediglich am hauseigenen Hallenbad sowie Fitness- oder Wellnessangebot, wobei dies nach dem Gesagten nicht zwingende Voraussetzung für Vorliegen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs sein kann. Dies gilt erst recht vorliegend, wo sich die Wohnungen im touristisch bekannten und gut erschlossenen Gebiet Meiringen-Hasliberg mit einem grossen Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten befinden. Dazu gehört auch das Hallenbad in Meiringen, welches gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Beschwerdeführenden mit Bus und Seilbahn in 15 Minuten zu erreichen ist und von den Gästen gratis benutzt werden kann.