Mehrheit der Gäste typischerweise beansprucht werden müssen, erfüllt.18 Bereits mit diesen zahlreichen, von Gästen nutzbaren hotelmässigen Dienstleistungen und Infrastrukturen heben sich die beiden Wohnungen – entgegen der Ansicht der Vorinstanz – klar von den sog. Plattformwohnungen ab, bei welchen eine solche Anbindung an einen Hotelbetrieb fehlt.