_» bietet für Gäste der umstrittenen Wohnungen – wie bereits erwähnt – verschiedene hotelmässige Dienstleistungen an und verfügt auch über diverse eigene Gemeinschaftseinrichtungen / hotelmässige Infrastrukturen in unmittelbarer Nähe dieser Wohnungen (Restaurant/Frühstücksraum, Gemeinschafts- bzw. Spielraum, Spielplatz, Empfangsbereich/Rezeption), welche durch deren Gäste frei benutzt werden können. Diese Leistungen und die Benutzung der Infrastruktur sind im Preis inbegriffen (wobei weitere Mahlzeiten neben dem Frühstück wie üblich nur bei Buchung eines Halbpensionangebots inbegriffen sind) und werden daher klarerweise als Leistungen des Beherbergungsbetriebs wahrgenommen.