Das Hotel «A.________» bietet für Gäste der umstrittenen Wohnungen – wie bereits erwähnt – verschiedene hotelmässige Dienstleistungen an und verfügt auch über diverse eigene Gemeinschaftseinrichtungen / hotelmässige Infrastrukturen in unmittelbarer Nähe dieser Wohnungen (Restaurant/Frühstücksraum, Gemeinschafts- bzw. Spielraum, Spielplatz, Empfangsbereich/Rezeption), welche durch deren Gäste frei benutzt werden können.