Aus Sicht der BVD bestehen entsprechend keine Anzeichen, dass das längerfristige Bestehen des langjährigen Familienbetriebs aufgrund dieser Erweiterung gefährdet sein könnte bzw. die finanziellen Mittel für laufende Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten nicht vorhanden sein könnten. Der gemäss ARE verlangten Einreichung einer «branchenüblichen Lösung zur Finanzierung von Erneuerungsinvestitionen» kommen die Beschwerdeführenden mit diesen Unterlagen in genügender Weise nach.