Weiter sind die beiden Wohnungen standardmässig eingerichtet und nicht individuell ausgestaltet bzw. auf persönliche Bedürfnisse der Eigentümerschaft zugeschnitten. Auf Verlangen des Rechtsamts reichten die Beschwerdeführenden im Beschwerdeverfahren sodann eine Finanzierungsbestätigung der Bank Brienz Oberhasli für die Sicherstellung der Umbau-, Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen sowie eine Berechnung «Finanzierung der Erneuerungsinvestition» ein. Mit diesen Dokumenten belegen die Beschwerdeführenden die Finanzierbarkeit des Umbaus und der künftig notwendigen Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten.