a) Unbestritten ist, dass ein hotelähnliches Betriebskonzept, ein einheitliches Management des Betriebs sowie eine ganzjährige und professionelle Vermarktung des Übernachtungsangebots zur kurzzeitigen Vermietung an Gäste zu ortsüblichen Bedingungen vorliegen. Weiter sind die beiden Wohnungen standardmässig eingerichtet und nicht individuell ausgestaltet bzw. auf persönliche Bedürfnisse der Eigentümerschaft zugeschnitten.