Das Fehlen eines Wellness- und Hallenbadangebots dürfe nicht als zwingender Grund für das Absprechen des Merkmals des strukturierten Betriebs angesehen werden. Dies würde ansonsten dazu führen, dass einzig grosse Hotelkomplexe mit einer Vier- bis Fünf-Sterne-Klassifizierung in dieser Form erstellt werden könnten und fast sämtliche Betriebe in der Region Hasliberg nicht als strukturierte Beherbergungsbetriebe qualifiziert würden. Die erwähnten Erläuterungen sähen zudem vor, dass einzelne der Dienstleistungen und Infrastrukturen von Kooperationspartnern aus der Region erbracht werden könnten.