Das Übernachtungsangebot besteht aus dem Haus 316 (4 Doppelzimmer mit insgesamt 8 Betten), dem Haus 316a (2 Wohnungen und 1 Doppelzimmer mit insgesamt 11 Betten), dem Haus 316b (1 Wohnung und 1 Studio mit insgesamt 8 Betten) sowie aus dem Haus 316c (2 Betten). Zusammen mit der bestehenden Wohnung im Obergeschoss und den geplanten, hier streitgegenständlichen beiden Wohnungen im Erdgeschoss der ehemaligen Post (Haus 317g, 3 Wohnungen mit insgesamt 10 Betten) wird die Gesamtkapazität des Beherbergungsbetriebs insgesamt 39 Betten umfassen. Der vom Bundesgericht als Anhaltspunkt für die Mindestgrösse strukturierter Beherbergungsbetriebe i.S.v.