der Eigentümerin zugeschnitten ist und im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs bewirtschaftet wird. Die Beschwerdeführenden schliessen die Variante «Einliegerwohnung» im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG explizit aus und beantragen ausdrücklich eine Bewilligung gestützt auf Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG (strukturierter Beherbergungsbetrieb).