a) Die Beschwerdeführenden ersuchen mit dem vorliegend umstrittenen Baugesuch um Bewilligung der Umnutzung und des Umbaus des Schalterraums der ehemaligen Post in zwei hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen mit Küche. Diese beiden Wohnungen sollen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG5 als Bestandteil des benachbarten Betriebs «A.________» bewirtschaftet werden. Das Regierungsstatthalteramt kam zum Schluss, dass das Bauvorhaben die in Art. 4 ZWV6 umschriebenen Kriterien für strukturierte