5. Mit Eingabe vom 26. Mai 2021 reichten die Beschwerdeführenden die verlangten Unterlagen ein und erklärten sich mit den vorgeschlagenen Auflagen einverstanden. Ebenfalls merkten sie an, dass es sich beim beabsichtigten Vorhaben um zwei anstatt drei streitgegenständliche Wohnungen handle. Mit Stellungnahme vom 31. Mai 2021 erklärte sich auch die Gemeinde mit den vorgeschlagenen Auflagen einverstanden.