3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Eingabe vom 10. März 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde unterstützt mit ihrer Stellungnahme vom 26. März 2021 die Beschwerde vollumfänglich, ohne dabei einen expliziten Antrag zu stellen.