1/18 BVD 110/2021/30 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 24. Februar 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 1. Februar 2021 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der oberinstanzlichen Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.