Schalterraum im Erdgeschoss der ehemaligen Post in zwei im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Art. 7 Abs. 2 Bst. b des Zweitwohnungsgesetzes (A.________) hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen mit insgesamt 10 Betten, Erstellen von Sitzplätzen, Einbau Fenstertüren im Erdgeschoss Süd; Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 39 Gästebetten (bisher: 29), 62 Sitzplätzen innen und 32 Sitzplätzen aussen (unverändert). Öffnungszeiten: täglich von 05:00 bis 00:30 Uhr (unverändert)». Gegen das Vorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Gesamtbauentscheid vom 1. Februar 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli den Bauabschlag.