1. Die Beschwerdeführenden reichten am 14. Juli 2020 bei der Gemeinde Hasliberg ein Baugesuch ein für die Umnutzung und den Umbau des Schalterraums der ehemaligen Post in zwei hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen auf Parzelle Hasliberg Grundbuchblatt Nr. G.________. Im selben Gebäude befindet sich im Obergeschoss bereits eine bestehende, hotelmässig bewirtschaftete Wohnung. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG 2 sowie im Ortsbildschutzgebiet. Das Bauvorhaben wurde mit folgender Umschreibung publiziert: «Umnutzung Schalterraum im Erdgeschoss der ehemaligen Post in zwei im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Art. 7 Abs. 2 Bst.