f) Insgesamt ordnet sich das Bauvorhaben gut in das bestehende Orts- und Umgebungsbild ein. Der gestützt auf die Beurteilung des Berner Heimatschutzes getroffene Schluss der Gemeinde, dass das Vorhaben trotz Lage im Ortsbilderhaltungsgebiet den ästhetischen Vorgaben des GBR entspricht, ist in Berücksichtigung der Gemeindeautonomie nicht zu beanstanden. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Dorf Tschugg bei der Erstellung des ISOS als Ortsbild von regionaler Bedeutung bewertet wurde und als solches im Verzeichnis der besuchten Orte im Kantonsteil Seeland aufgeführt wird (ISOS Band 2 Seeland, S. 392). Diese Dokumentation ist nicht Teil des ISOS;