Von Bedeutung ist auch, dass sich diese neue Terraingestaltung auf der von der Strasse abgewandten Seite des Hauses befindet und seinen Abschluss an der nordwestlichen Parzellengrenze in einem grösseren, bestehenden Baumbestand findet. Von einer atypischen oder ortsunüblichen Umgebungsgestaltung kann nicht gesprochen werden. Die kleinere Abgrabung auf der Südwestseite des Erweiterungsbaus und die dort vorgesehene, kurze Stützmauer fallen nicht ins Gewicht und ändern nichts an der in ästhetischer Hinsicht nicht zu beanstandenden Umgebungsgestaltung.