e) Die Umgebung des umstrittenen Bauvorhabens weist gemäss Luftbild in Bezug auf die Anordnung der Bauten, die Bauvolumen und die Ausrichtung der Dachfirste eine eher heterogene Bebauungsstruktur auf. Die Grösse bzw. Grundform der Häuser dieses Quartiers variiert stark. Unmittelbar der Strasse (B.________) entlang befinden sind zwar mehrheitlich Häuser mit parallel zur Strasse verlaufender Firstrichtung. In der unmittelbaren Umgebung des geplanten Erweiterungsbaus sind doch verschiedenen Ausnahmen zu erkennen. So steht neben dem bestehenden Haus des Beschwerdegegners auch das Wohnhaus B.______