«Das Gebäude am B.________ 14 liegt in der Kernzone, ist Bestandteil des Ortsbildschutzperimeters und wird umgeben von Bauten jüngeren Datums wie das Objekt selbst. Der geplante Anbau sieht nordseitig eine eingeschossige Erweiterung (Untergeschoss) mit Flachdach und einer Terrasse mit Pergola vor. Der neue strassenabgewandte Baukörper tritt als einfaches selbständiges Volumen in Erscheinung, welches von der Strassenseite aus nicht einsehbar und nordseitig hinter Hecken versteckt ist. Passend zum einfachen Baukörper ist eine natürliche und zurückhaltende Materialisierung angedacht. Grundsätzlich haben wir aus gestalterischer Sicht keine Einwände gegen das Bauvorhaben.