Die Bauparzelle liegt in der Kernzone sowie im Ortsbilderhaltungsgebiet. Tschugg wurde bei der Erstellung des Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zudem als Ortsbild von regionaler Bedeutung bewertet und wird als solches im Verzeichnis aufgeführt.9 7 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 9-10 N. 4a; BVR 2009 S. 329 E. 5.3, BVR 2006 S. 491 E. 6.3.1. 8 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 9-10 N. 15 mit Hinweisen. 9 Vgl. Beschwerdebeilage 3.