c) Der Beschwerdegegner ersucht um Bewilligung eines eingeschossigen Erweiterungsbaus auf der Nordwestseite des bestehenden, zweigeschossigen Einfamilienhauses. Dieser Erweiterungsbau aus grauem Sichtbeton mit frontseitiger Verglasung weist eine Länge von 6.90 m und eine Breite von 11.94 m auf und beinhaltet ein Zimmer, einen Raum «Kochen / Essen / Wohnen» sowie ein Bad/WC. Der Erweiterungsbau reicht bis zur Höhe des Erdgeschosses des Hauptbaus. Auf dem Erweiterungsbau ist eine Terrasse mit einer Fläche von 62 m2 und einem braunen Holzrost geplant, welche vom Wohnraum des Hauptbaus sowie über einen Zugang südwestseitig des Hauses begehbar ist. Die Brüstung /