Die bestehende und eher unruhige Gebäudeform werde durch den projektierten Erweiterungsbau verstärkt. Die westseitig projektierte Flügelmauer bzw. gegen Süden hin verlängerte Brüstungsmauer beim Terrassenaufgang wirke unproportional. Auch die Proportionen des Gebäudes mit einem zweigeschossigen und einem eingeschossigen Gebäudeteil seien ungewöhnlich und fänden in der Umgebung keine Entsprechung. Unrichtig sei der Einwand, dass das Vorhaben von der öffentlichen Strasse aus nicht zu sehen sei. Die gute Gesamtwirkung hätte nicht bejaht werden dürfen.