Die Beschwerdeführenden sind sodann der Ansicht, dass der Erweiterungsbau weder in Bezug auf seine kubische Form noch in Bezug auf die Dachgestaltung (Flachdach) und die vorgesehene Materialisierung (Beton roh) den prägenden Elementen der Umgebung entspricht. Die Bauten in der näheren Umgebung würden überwiegend Holzfassaden und Satteldächer mit in der Regel parallel zur Strasse verlaufender Firstrichtung aufweisen. Das Gebäude auf der Bauparzelle stehe mit dem Giebel zur Strasse und weiche von diesem Muster ab. Die bestehende und eher unruhige Gebäudeform werde durch den projektierten Erweiterungsbau verstärkt.